Information für Ärzte
Die Zuweisung zur Ernährungstherapie ist budgetneutral! Sie belastet nicht Ihr Heilmittel- oder Medikamentenbudget.
Wenn Sie eine ernährungstherapeutische Beratung für sinnvoll halten, stellen Sie bitte Ihrer Patientin/Ihrem Patienten ein Rezept mit dem Freitext „ernährungstherapeutische Beratung med. notwendig. Diagnose: …“ aus. Alternativ können Sie auch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Formular) verwenden. Nach medizinischer Verordnung erkundigt sich die Patientin/der Patient bei der Krankenkasse nach den Bezuschussungsmodalitäten und nimmt Kontakt mit einer von den Krankenkassen anerkannten Ernährungsfachkraft auf. Die Kosten für die Ernährungstherapie begleicht zunächst die Patientin/der Patient und reicht zur (teilweisen) Kostenerstattung die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Krankenkassen bezuschussen i.d.R. eine Ernährungstherapie, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Beispiel für Kostenerstattung:
Kosten:
einstündiges Erstgespräch ....................................90,00 € 4 Folgegespräche à 30 Minuten .........................je 45,00 €
Von Krankenkasse bezuschusst:
einstündiges Erstgespräch .....................................45,00 €
4 Folgegespräche à 30 Minuten..........................je 35,00 €
Eigenanteil für 5 Beratungstreffen...........................85,00 €
Damit die Ernährungstherapie zielgerichtet erfolgen kann, bitte ich Ihre Patientin/Ihren Patienten, Kopien aktueller Laborwerte zum Erstgespräch mitzubringen. Nach Ab-schluss der Ernährungstherapie erhalten Sie, mit Ein-verständnis der Patientin/des Patienten, schriftlich einen Ergebnisbericht.
Von Krankenkassen u.a. anerkannte und bezuschussungsfähige Indikationen:
• Adipositas (BMI≥ 30)
• Übergewicht (BMI 25-29,9) mit zusätzlich behandlungsbedürftigem Risikofaktor
• Dyslipoproteinämie
• Diabetes mellitus Typ 2
• Hyperurikämie
• Osteoporose
• Hypertonie
• Erkrankungen der Verdauungsorgane
• Magen- und Darmprobleme wie Reflux, Blähungen, Durchfälle, Verstopfung
• Lebensmittelunverträglichkeiten
In der leitlinienbasierten Ernährungstherapie gehe ich nach folgendem Handlungsschema vor:
1. Stufe | Telefonisches Vorgespräch Anliegen klären, Ablauf und Kosten erläutern, Kontaktdaten aufnehmen |
2. Stufe | Erstgespäch Ist-Zustand klären, ausführliches Anamnesegespräch zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten und Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls, Kopien aktueller Laborwerte u.a. liegen vor |
3. Stufe | Auswertung der Daten und Interpretation, Erstellung eines individuellen Ernährungskonzepts mit Handout |
4. Stufe | Folgegespräch Besprechen der Laborwerte, der Anamnese und des Ernährungsprotokolls ggf. incl. computerunterstützter Nährstoffanalyse Besprechen des individuellen Ernährungskonzepts Gemeinsame Zielvereinbarung |
5. Stufe | x-Folgegespräche Realisierung der Zielvereinbarung mit individuellen Lösungsansätzen |
6. Stufe | Abschlussgespräch mit Evaluation |
7. Stufe | Erstellen eines Abschlussberichts für behandelnde Ärztin/behandelnden Arzt, Patientin/Patient unterzeichnet entsprechende Schweigepflichtentbindung |