1. Stufe | Telefonisches Vorgespräch Anliegen klären, Ablauf und Kosten erläutern, Kontaktdaten aufnehmen |
2. Stufe | Erstgespäch Ist-Zustand klären, ausführliches Anamnesegespräch zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten und Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls, Kopien aktueller Laborwerte u.a. liegen vor |
3. Stufe | Auswertung der Daten und Interpretation, Erstellung eines individuellen Ernährungskonzepts mit Handout |
4. Stufe | Folgegespräch Besprechen der Laborwerte, der Anamnese und des Ernährungsprotokolls ggf. incl. computerunterstützter Nährstoffanalyse Besprechen des individuellen Ernährungskonzepts Gemeinsame Zielvereinbarung |
5. Stufe | x-Folgegespräche Realisierung der Zielvereinbarung mit individuellen Lösungsansätzen |
6. Stufe | Abschlussgespräch mit Evaluation |
7. Stufe | Erstellen eines Abschlussberichts für behandelnde Ärztin/behandelnden Arzt, Patientin/Patient unterzeichnet entsprechende Schweigepflichtentbindung |
Information für Ärzte/Ärztinnen
Die Zuweisung zur Ernährungstherapie ist budgetneutral! Sie belastet nicht Ihr Heilmittel- oder Medikamentenbudget.
Wenn Sie eine ernährungstherapeutische Beratung für sinnvoll halten, stellen Sie Ihrer Patientin/Ihrem Patienten ein Rezept mit dem Freitext „ernährungstherapeutische Beratung med. notwendig. Diagnose: …“ aus. Alternativ können Sie auch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung verwenden. Nach medizinischer Verordnung erkundigt sich die Patientin/der Patient bei der Krankenkasse nach den Bezuschussungsmodalitäten und nimmt Kontakt mit einer von den Krankenkassen anerkannten Ernährungsfachkraft auf.
Die Kosten für die Ernährungstherapie begleicht zunächst die Patientin/der Patient und reicht zur (teilweisen) Kostenerstattung die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Krankenkassen bezuschussen i.d.R. eine Ernährungstherapie, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Damit die Ernährungstherapie zielgerichtet erfolgen kann, bitte ich Ihre Patientin/Ihren Patienten, Kopien aktueller Laborwerte zum Erstgespräch mitzubringen. Nach Abschluss der Ernährungstherapie erhalten Sie, mit Einverständnis der Patientin/des Patienten, schriftlich einen Ergebnisbericht.
Von Krankenkassen u.a. anerkannte und bezuschussungsfähige Indikationen:
• Adipositas (BMI≥ 30)
• Übergewicht (BMI 25-29,9) mit zusätzlich behandlungsbedürftigem Risikofaktor
• Dyslipoproteinämie
• Diabetes mellitus Typ 2
• Hyperurikämie
• Osteoporose
• Hypertonie
• Erkrankungen der Verdauungsorgane
• Magen- und Darmprobleme wie Reflux, Blähungen, Durchfälle, Verstopfung
• Lebensmittelunverträglichkeiten
In der leitlinienbasierten Ernährungstherapie gehe ich nach folgendem Handlungsschema vor:
Beispiel für Kostenerstattung:
Kosten:
einstündiges Erstgespräch 90,00 €
4 Folgegespräche à 30 Minuten je 45,00 €
Summe 270,00 €
Von Krankenkasse bezuschusst:
einstündiges Erstgespräch 45,00 €
4 Folgegespräche à 30 Minuten je 35,00 €
Summe 185,00 €
Eigenanteil 85,00 €